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Heilverfahren der DGUV
Zusammenfassung Aus Sicht der wissenschaftlichen Gesellschaften besteht inzwischen Konsens mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über eine zukünftige Modularität in den Anforderungen an den Durchgangsarzt (D-Arzt). Die Basis wird vom Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie geb...
Ausführliche Beschreibung
Zusammenfassung Aus Sicht der wissenschaftlichen Gesellschaften besteht inzwischen Konsens mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über eine zukünftige Modularität in den Anforderungen an den Durchgangsarzt (D-Arzt). Die Basis wird vom Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie gebildet, ergänzt durch ein weiteres Jahr an einem zum Verletzungsartenverfahren (VAV) zugelassenen Haus nach der Facharztprüfung. Hinzu kommen spezielle Kurse zu Themen wie Heilverfahrenssteuerung, Gutachten und Rehabilitation. Für den operierenden D-Arzt bleibt es bei der Regelung des Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie mit anschließender erworbener Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie. Für den D-Arzt im VAV werden zusätzlich 3 Jahre an einem zum VAV zugelassenen Haus gefordert. Ein zusätzliches Traumanetz SGB (Sozialgesetzbuch) VII wird in Synergie zum schon bestehenden $ Traumanetzwerk^{D} $ der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie ausgebildet werden. Prinzipiell werden regionale Traumazentren über eine Zulassung zum VAV verfügen und umgekehrt. Die Häuser mit Zertifizierung als überregionales Traumazentrum sind grundsätzlich geeignet, auch die Rolle eines Traumazentrums im SGB VII-Netz zu übernehmen. Ausführliche Beschreibung