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Einsatzbereiche und Grundlagen für die 4. Reinigungsstufe in Österreich
Zusammenfassung Der Kommissionsvorschlag für die kommunale Abwasserrichtlinie schreibt die Implementierung einer 4. Reinigungsstufe vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dementsprechend müssen große Kläranlagen (≥ 100.000 EW) sowie Anlagen ≥ 10.000 EW, die in spurenstoffempfindliche Gebiete ei...
Ausführliche Beschreibung
Zusammenfassung Der Kommissionsvorschlag für die kommunale Abwasserrichtlinie schreibt die Implementierung einer 4. Reinigungsstufe vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dementsprechend müssen große Kläranlagen (≥ 100.000 EW) sowie Anlagen ≥ 10.000 EW, die in spurenstoffempfindliche Gebiete einleiten, ausgebaut werden, um eine 80 %ige Entfernung, gemittelt über mindestens sechs Indikatorsubstanzen zu erreichen. Schätzungen für Österreich reichen von 93 bis 278 auszurüstende Kläranlagen. 278 ist eine Maximalbetrachtung ohne vorherige Risikobewertung und unter Annahme der neu vorgeschlagenen Umweltqualitätsnormen. Sowohl die Ozonung als auch die Aktivkohlebehandlung sind geeignet, um die Mindestanforderungen zu erreichen. Die spezifischen jährlichen Kosten können anhand einer einfachen Funktion grob abgeschätzt werden und liegen bei 16, 8 und 4 €/EW/a für Anlagen mit 10.000, 50.000 oder 200.000 $ EW_{Ausbau} $. Die Wechselwirkung mit anderen EU-Rechtsvorschriften und aktuellen Themen der Abwasserreinigung birgt sowohl Synergien, wie z. B. eine solide Grundlage für die weitere Aufbereitung zur Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung, als auch Herausforderungen, z. B. für die neu vorgeschlagenen strengeren Umweltqualitätsnormen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Ausführliche Beschreibung